Mitmachen - engagier dich in deiner Stadt und werde teil des Teams
Du interessierst dich für den Umgang mit moderner Technik, arbeitest gerne im Team und möchtest anderen Menschen helfen? Dann bist du bei uns genau richtig.
Wer kann mitmachen?
Im THW sind alle willkommen. Du musst nur mindestens 17 Jahre alt sein. Geschlecht, Bildung, Beruf und Herkunft spielen keine Rolle. Alles Weitere lernst Du in der Grundausbildung.
Bist Du jünger und hast das 10. Lebensjahr erreicht, kannst Du Dich in unserer Jugendgruppe gerne aktiv beteiligen, hier lernst Du dieselben Grundlagen, die für die Arbeiten im THW benötigt werden.
Beruf und Ehrenamt - Ist das vereinbar?
Ehrenamt funktioniert nur, wenn den freiwilligen Helferinnen und Helfern dadurch keine Nachteile im Beruf entstehen. Denn ein Einsatz ist nun mal nicht nach Feierabend- oder Urlaubszeiten planbar.
Das liebe Geld:
Das THW sorgt dafür, dass Arbeitgebern der Ausfall Ihrer Arbeitskraft erstattet wird. Somit ist auch die Fortzahlung von Lohn und Gehalt für die Einsatzkräfte gesichert. Dies gilt für angeordnete Einsätze, Übungen, Lehrgänge und sonstige Ausbildungsveranstaltungen. Beruflich Selbständige erhalten gegebenenfalls eine Verdienstausfallerstattung nach der THW-Entschädigungsrichtlinie.
Das Plus des Ehrenamts für Arbeitgeber:
Das THW ist auf die Arbeitgeber als Partner angewiesen. Denn ohne die Freistellung für einen Einsatz würde das ehrenamtliche Prinzip im Bevölkerungsschutz nicht funktionieren. Das freiwillige Engagement von Mitarbeitern hat aber auch Vorteile für Arbeitgeber. THW-Einsatzkräfte haben nicht nur einen ausgeprägten Sinn für Teamwork und Verantwortung, sie bringen auch viele Zusatzqualifikationen von technischen Ausbildungen über Erste-Hilfe-Kenntnisse bis hin zu Führungsstrategien mit, von denen auch die Arbeitgeber profitieren können.
Welche Pflichten habe ich als THW-Kraft?
Zuverlässigkeit ist das höchste Gut im Bevölkerungsschutz – die Gewissheit, dass Hilfe kommt, wenn man in Not ist. Das THW als Organisation im Bevölkerungsschutz ist damit auf die Zuverlässigkeit seiner Einsatzkräfte angewiesen. Deshalb gibt es auch für freiwillige Helferinnen und Helfer Pflichten, die unbedingt eingehalten werden müssen.
Meine Pflichten als THW-Einsatzkraft:
- regelmäßig an Einsätzen, Übungen, Lehrgängen, Ausbildungsveranstaltungen und sonstigen Veranstaltungen teilnehmen
- regelmäßig und pünktlich am Dienst teilnehmen
- Dienst-, Ausbildungs- und Unfallverhütungsvorschriften beachten
- die Ausstattung und Einrichtung sorgfältig und nur zu dienstlichen Zwecken verwenden
- sich in die Gemeinschaft der Helferinnen und Helfer einfügen und kameradschaftlich verhalten
- das Ansehen des THW in der Öffentlichkeit nicht negativ beeinflussen
- jede Veränderung in den persönlichen Verhältnissen unverzüglich dem THW melden (dazu gehören beispielsweise Änderung von Anschrift und Familienstand, Arbeitgeberwechsel usw.)
Unsere Dienstzeiten
Wir sind jeden 2 Samstag im Monat zwischen 08:00 und 16:00 Uhr zu unserem Hauptdienst bei uns auf dem Gelände. Darüber hinaus finden jeden Mittwoch Abend zwischen 18:00 und 21:00 Uhr unsere Freiwilligen Dienstabende statt.
Gerne kannst Du auch direkt über Social Media mit uns in Kontakt treten.
Dort kannst Du zudem auch einen Eindruck unserer aktuellen Arbeit gewinnen.
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