Einmal jährlich müssen die Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer des THW an einer „Kraftfahrerbelehrung“ teilnehmen. Sie ist verpflichtend zur Erhaltung der erteilten Fahrgenehmigungen und dient gleichzeitig der Wissens-Auffrischung.
Grundlegende Regeln wie die bei Fahrten mit Sonder- und Wegerecht, Anweisungen zum Rückwärtsfahren oder zur Fahrzeugpflege werden in Erinnerung gerufen und dienen der allgemeinen Sicherheit, wie auch der Verhütung von Unfällen.