Zunächst wurde den Teilnehmer*innen in einem theoretischen Teil Grundlegendes nähergebracht. Hierunter zählten u. a. rechtliche Grundlagen der Straßenverkehrsordnung (StVO) oder der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) sowie die Dienstanweisung für Kraftfahrzeuge des THW.
Thematisiert wurden weiter die entsprechenden Eintragungen in die THW-Fahrtenbücher oder auch die Eintragungen für Schadens- und Unfallmeldungen.
Bei mehreren praktischen Übungen ging man auf die Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie die Ladungssicherung der Fahrzeuge ein. Hier führten die Teilnehmenden die sog. Abfahrtkontrolle durch.
Mittels eines Foliensatzes konnte die richtige Einstellung der Rückspiegel überprüft werden, der sogenannte „tote Winkel“ wird damit deutlich reduziert. Schon bei der Sicht aus der Frontscheibe in Fahrtrichtung kann vieles übersehen werden, von daher ist die richtige Einstellung der vorhandenen Rückspiegel lebenswichtig für andere Verkehrsteilnehmer.
Praktisch konnte auch das Starten eines Fahrzeuges mittels Starthilfe geübt werden.
Oftmals sind die Fahrzeuge des THW mit Sonder- und Wegerechten unterwegs. Hier galt es, sich intensiv mit den §§ 35 und 38 der StVO zu befassen.
Der letzte Tag befasste sich überwiegend mit der praktischen Ausbildung. Gemeinsam fuhren die Teilnehmenden im geschlossenen Verband auf ein Übungsgelände.
Dort übte man das Rangieren mittels Einweiser und Sicherungsposten, das Schleppen bzw. Abschleppen von Fahrzeugen oder auch das Einweisen eines Fahrzeuges durch Übermittlungszeichen. Rangieren um Kurven mit Anhänger, Slalomfahren sowie Wenden auf engstem Raum wurde ebenfalls trainiert.
Thomas Lunkwitz sowie die anderen Ausbilder sind sich nach einem erfolgreichen Abschluss der Bereichsausbildung Kraftfahrwesen sicher, denn „die Teilnehmer*innen sind gut vorbereitet für den Straßenverkehr.“
Ein besonderer Dank an Oliver und die Küche für die leckere Verpflegung.